vendredi 9 janvier 2015

Rechtsfrage: eBay Verkäufer ersteigert eigenen Artikel

Hey Leute,

ich habe mal eine Frage:

(Auktion 1) Bei eBay wurde ein U-Boot verkauft, es lief für 860€ ab. Ich habe dort nicht mitgeboten.

(Auktion 2) Der Artikel wird wieder vom selben Verkäufer eingestellt.

Ein Gebot wird abgegeben - 50€

Ich biete...

Ein anderer Bietet (der käufer von Auktion 1)

Ich und der Käufer von Auktion 1 treiben gegenseitig den Preis etwas hoch. Daran sind nur ich und der Käufer der Auktion 1 beteiligt.

Der Käufer von Auktion 1 ersteigert das UBoot (630€) - ich halte das nächst niedrigere Gebot.



Gleichzeitig steht das UBoot immernoch als Sofortkauf für 1250€ drin.



Auktion 1: http://ift.tt/1ATzZFM

Auktion 2: http://ift.tt/1ATA0JM



Sofortkauf-Auktion 3: http://ift.tt/1tS4q8T





Nach meiner Rechtauffassung wäre, wenn der Verkäufer selbst der Käufer ist, das U-Boot aus Auktion 2 für 51€ rechtskräftig an mich, bzw. an den Unterlegegen Bieter von Auktion 1 (c***6 für 830€) verkauft - wobei ich in diesem Fall, wenn c***6 seinen Anspruch auf das UBoot geltend macht, einen Anspruch auf Entschädigung habe?



Ich glaube nicht, dass ich so ein Arsch bin und den Verkäufer darauf verklage, es geht nur darum, ob ich das richtig einschätze - da es bei eBay mittlerweile immer öfter praktiziert wird.



Verständlich geschrieben?



Grüße

Dennis





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