vendredi 9 janvier 2015
Rechtsfrage: eBay Verkäufer ersteigert eigenen Artikel
Posted on 17:01 by salam
Hey Leute,
ich habe mal eine Frage:
(Auktion 1) Bei eBay wurde ein U-Boot verkauft, es lief für 860€ ab. Ich habe dort nicht mitgeboten.
(Auktion 2) Der Artikel wird wieder vom selben Verkäufer eingestellt.
Ein Gebot wird abgegeben - 50€
Ich biete...
Ein anderer Bietet (der käufer von Auktion 1)
Ich und der Käufer von Auktion 1 treiben gegenseitig den Preis etwas hoch. Daran sind nur ich und der Käufer der Auktion 1 beteiligt.
Der Käufer von Auktion 1 ersteigert das UBoot (630€) - ich halte das nächst niedrigere Gebot.
Gleichzeitig steht das UBoot immernoch als Sofortkauf für 1250€ drin.
Auktion 1: http://ift.tt/1ATzZFM
Auktion 2: http://ift.tt/1ATA0JM
Sofortkauf-Auktion 3: http://ift.tt/1tS4q8T
Nach meiner Rechtauffassung wäre, wenn der Verkäufer selbst der Käufer ist, das U-Boot aus Auktion 2 für 51€ rechtskräftig an mich, bzw. an den Unterlegegen Bieter von Auktion 1 (c***6 für 830€) verkauft - wobei ich in diesem Fall, wenn c***6 seinen Anspruch auf das UBoot geltend macht, einen Anspruch auf Entschädigung habe?
Ich glaube nicht, dass ich so ein Arsch bin und den Verkäufer darauf verklage, es geht nur darum, ob ich das richtig einschätze - da es bei eBay mittlerweile immer öfter praktiziert wird.
Verständlich geschrieben?
Grüße
Dennis
ich habe mal eine Frage:
(Auktion 1) Bei eBay wurde ein U-Boot verkauft, es lief für 860€ ab. Ich habe dort nicht mitgeboten.
(Auktion 2) Der Artikel wird wieder vom selben Verkäufer eingestellt.
Ein Gebot wird abgegeben - 50€
Ich biete...
Ein anderer Bietet (der käufer von Auktion 1)
Ich und der Käufer von Auktion 1 treiben gegenseitig den Preis etwas hoch. Daran sind nur ich und der Käufer der Auktion 1 beteiligt.
Der Käufer von Auktion 1 ersteigert das UBoot (630€) - ich halte das nächst niedrigere Gebot.
Gleichzeitig steht das UBoot immernoch als Sofortkauf für 1250€ drin.
Auktion 1: http://ift.tt/1ATzZFM
Auktion 2: http://ift.tt/1ATA0JM
Sofortkauf-Auktion 3: http://ift.tt/1tS4q8T
Nach meiner Rechtauffassung wäre, wenn der Verkäufer selbst der Käufer ist, das U-Boot aus Auktion 2 für 51€ rechtskräftig an mich, bzw. an den Unterlegegen Bieter von Auktion 1 (c***6 für 830€) verkauft - wobei ich in diesem Fall, wenn c***6 seinen Anspruch auf das UBoot geltend macht, einen Anspruch auf Entschädigung habe?
Ich glaube nicht, dass ich so ein Arsch bin und den Verkäufer darauf verklage, es geht nur darum, ob ich das richtig einschätze - da es bei eBay mittlerweile immer öfter praktiziert wird.
Verständlich geschrieben?
Grüße
Dennis
Rechtsfrage: eBay Verkäufer ersteigert eigenen Artikel
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